Nutzungsbedingungen

Ihre Rechte und Pflichten als Nutzer von Monster

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Monster Worldwide Switzerland AG (wir), mit Sitz in Zürich und ihrem jeweiligen Auftraggeber.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsgegenstand

(1) Wir stellen unseren Auftraggebern unter anderem über die von uns betriebenen Internetplattformen, verfügbar unter www.monster.ch und www.jobpilot.ch, Produkte und Dienstleistungen zur Personalbeschaffung gemäss unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung.

(2) Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende Leistungen:
a) die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder anderer Werbetreibender im Internet auf unseren Internetseiten,
b) Zugriffsmöglichkeit auf unsere Bewerberdatenbank,
c) die Darstellung von Stellenanzeigen nach Ziffer a) kombiniert mit der Zugriffsmöglichkeit auf unsere Monster oder jobpilot - Bewerberdatenbank nach Ziffer b).

(3) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, weitere Dienste (Profile, Logos, Text – und Logolinks, Prominente Darstellungen wie Job der Woche/Unternehmen der Woche, diverse Sponsoring-Produkte, Links, technische Lösungen etc.) gemäss gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.

3. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn

a) wir schriftlich oder durch E-Mail den Auftrag bestätigen oder
b) die Annahme eines Auftrags kann ohne Auftragsbestätigung
konkludent/stillschweigend erfolgen, wenn der Auftrag von uns ausgeführt wird.

(2) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.

(3) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstossen ("unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstösse, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, uns gegenüber geltend machen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

4. Urheberrechte

(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Monster verbleiben uneingeschränkt bei uns. Sämtliche von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen unserem Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden und von uns unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

5. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Stellenanzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen. Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge (inkl. Banner) wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstösst oder missbräuchlich ist bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Missbräuchlich sind insbesondere solche Inhalte von Stellenanzeigen, die nicht ausschliesslich der Anbahnung eines konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnis dienen. Wir sind berechtigt, solche Stellen- und sonstige Anzeigen ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

(2) Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoss gegen die guten Sitten vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung der Datenbank zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigen Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

(3) Ein Auftraggeber ohne Wohnsitz oder Niederlassung in der Schweiz ist verpflichtet, uns gegenüber einen in der Schweiz ansässigen empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen.

6. Anzeigenschaltung

(1) Wir veröffentlichen im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen und Werbebanner (im folgenden "Anzeigen") im Internet. Es gilt die Leistungsbeschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Platzierung der Bannerwerbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach unserem billigen Ermessen; wir werden hierbei die Interessen des Auftraggebers berücksichtigen. Wir behalten uns das Recht vor, die Platzierung abzulehnen oder jederzeit zu beenden.

(3) Sollte der Auftraggeber die Veröffentlichung einer Anzeige auf einer ausländischen Webseite des Monster/jobpilot-Netzwerkes (siehe Länderauswahl auf www.monster.com) wünschen und in Auftrag geben, so gelten für diese Veröffentlichung die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lokalen Monster/jobpilot Webseite. Der Auftraggeber bestätigt, dass er diese zur Kenntnis genommen hat.

6.1 Inhalt und Rechte an Anzeigen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

(3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschliesslich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschliessliche Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen; Ziffer 6.1 Absatz (2) Satz 2 hiervor gilt dabei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

6.2 Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat ausser bei einer Selbsteingabe der Stellenanzeige durch die Nutzung von „Office HR“ oder „Express Posting/Instant Posting“ bis spätestens drei Arbeitstage vor einem im Sinne von Ziffer 6.2 Satz 1 hiervor vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

6.3 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing

(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Anzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der Monster Worldwide Switzerland AG. Der Auftraggeber hat daher auf die Veröffentlichung nach Ziffer. 6.3 Satz 1 während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.

(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind ausserdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

6.4 Änderung des Anzeigentextes

Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Anzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn uns eine entsprechende schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers zugegangen ist.

6.5 Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

6.6 Aufbewahrung von Vorlagen -Archivierung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden.

(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

6.7 Chiffre-Anzeigen

Wir bieten die Veröffentlichung von Chiffre-Stellenanzeigen für den Auftraggeber an. Bewerbungen werden an die vom Auftraggeber gewünschte E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg weitergeleitet. Der Auftraggeber trägt das Transport- bzw. Übermittlungsrisiko. Wir übernehmen für den Inhalt der Bewerbungen keine Verantwortung. Bewerbungen mit eindeutigen Sperrvermerken werden nicht weitergeleitet. Wir behalten uns vor, elektronische Bewerbungen mit offenkundig unzulässigen Inhalten (Verstoss gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich, Verstoss gegen die guten Sitten) zu löschen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Chiffrestellenanzeigen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu behandeln. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen kundenseitigen Verstössen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder datenschutzrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Chiffrestellenanzeigen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu behandeln. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen kundenseitigen Verstössen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder datenschutzrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden.

6.8 Instant Posting/Express Posting/Office HR

Soweit der Auftraggeber seine Stellenanzeigen im Rahmen der Nutzung unserer Produkte Instant Posting/Express Posting und Office HR selbst erstellt, sind wir verpflichtet, dem zur selbständigen Darstellung von Stellenanzeigen berechtigten Auftraggeber einen Zugangscode (Benutzerkennung und Passwort) für die Nutzung der hierzu erforderlichen Software zu stellen. Der Auftraggeber kann damit im Rahmen der Möglichkeiten dieser Software seine Stellenanzeige selbst erstellen. Stellenanzeigen sind grundsätzlich als Fliesstext, der bezüglich der Darstellung mit HTML-Befehlen bearbeitet werden kann, zu schalten. Tabellen, Farben, Bilder, sonstige graphische Darstellungen, aktive Links zu externen Seiten und Bewerberformularen sind nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Benutzerkennung und Passwort nur von authorisierten Personen benutzt wird.

7. Bewerberdatenbank

(1) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbanken unter www.monster.ch und www.jobpilot.ch wird dem Auftraggeber durch Erteilung eines Zugangscodes (Benutzerkennung, Passwort) als einzelne Lizenz ermöglicht, über den er Zugang zu den entsprechenden Internetseiten erhält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank ist, sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist, für jeden erteilten Zugangscode dem Auftraggeber selbst, andernfalls jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt.

(2) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, verboten. Der Auftraggeber darf Hyperlinks von seiner Internetseite auf die Bewerberdatenbank nur nach Vereinbarung einrichten.

(3) Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber selbst im Falle eines Anerkenntnisurteils, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

8. Entgelte, Verzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domains monster.ch und jobpilot.ch abrufbare Preisliste ergebende Vergütung. Massgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird.

(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt.

(3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 10 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

(4) Zur Verrechnung ist der Auftraggeber ausschliesslich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.

(5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Leistung bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.

9. Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

(2) Wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder zahlungsunfähig ist, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Leistung bis zur vollständigen Sicherstellung einstweilen einzustellen. Erfolgt keine Sicherstellung innert 2 Wochen, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei erheblicher Pflichtverletzung seitens des Auftraggebers behalten wir uns vor, Schadenersatz zu verlangen.

 

10. Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen

a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheimzuhaltende Unterlage verlorengegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

(3) Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

11. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste

(1) Wir stellen dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unserer Diensten von den Stellensuchenden angegeben Daten.

(2) Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten und Dienste ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind,
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy- Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Ziffer 11 Absatz (2) hiervor bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

12. Links

Die Seite www.monster.ch und www.jobpilot.ch enthalten Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

13. Haftung

1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Masse vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

(2) Soweit Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Masse vertrauen darf, in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

(4) Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Im Übrigen ist jede Haftung gegenüber dem Kunden vollständig und gegenüber Dritten im Hinblick auf eine eventuelle vertragliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

14. Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Altstetten (Zürich).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz, so ist Zollikon (Zürich) ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Zürich, 19.06.2008    

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